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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Car-Emotion GmbH

§ 1 Geltungsbereich, Vertragssprache
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
finden Anwendung auf die zwischen dem
Kunden (nachfolgend „Mieter“) und uns, der Car-Emotion GmbH (Gottlieb-Binder-Straße 18, 71088 Holzgerlingen

– nachfolgend „Car-Emotion“ genannt) (Impressum) geschlossenen
Mietverträge. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns gegenüber
Unternehmern nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB,
also natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder
ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, als
auch gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, also natürlichen oder juristischen Personen
oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung
ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters, der Unternehmer im Sinne der vorgenannten Ziffer 2
ist, finden keine Anwendung, auch wenn Car-Emotion ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert
widerspricht. Selbst wenn Car-Emotion auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Mieters enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis
mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
4. Der Mieter sichert zu, dass er in Deutschland ansässig sowie volljährig und unbeschränkt
geschäftsfähig ist und dass er, sofern er als Vertreter handelt, über entsprechende Vertretungsmacht
verfügt.
Nach Abschluss eines entsprechenden Mietvertrages ist es dem Mieter nicht gestattet, das
Mietfahrzeug außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu bewegen.
5. Wenn der Mieter ein Verbraucher ist und den Mietvertrag unter ausschließlicher Verwendung
von Fernkommunikationsmitteln (zum Beispiel per Brief, Katalog, E-Mail oder Internet)
abgeschlossen hat, steht ihm auf der Grundlage der Vorschrift in § 312 g Absatz 1 Ziffer 9
BGB kein Widerrufsrecht zu. Danach besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur
Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu
Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und
Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder
Zeitraum vorsieht.
6. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich zu
Ihrer Information. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text
Vorrang.


§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Die in Anzeigen und Internetseiten enthaltenen Angaben von Car-Emotion sind freibleibend und
unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte
Annahmefrist enthalten. Sie stellen kein Angebot von Car-Emotion dar.
2. Die Bestellung des Mieters stellt ein Angebot an Car-Emotion zum Abschluss eines Vertrages über
die vom Mieter bestellte Leistung dar. Wenn der Mieter eine Bestellung per Telefon / WhatsApp oder

Internet bzw. E-Mail abgibt, erhält er von Car-Emotion eine Bestätigung, die die
Einzelheiten zur Bestellung aufführt (Bestellbestätigung). 
3. Ein Vertrag mit dem Mieter kommt erst zustande, wenn Car-Emotion die Bestellung durch eine E-
Mail, per Telefon (z.B. WhatsApp) oder Post an den Mieter oder das Angebot des Mieters vor Ort annimmt
(Annahmeerklärung).
Wir behalten uns hierbei das Recht vor, eine Bestellung des Mieters zurückzuweisen, wenn der vom
Mieter bestellte Mietgegenstand zu dem angefragten Zeitraum nicht zur Verfügung steht.
4. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Car-Emotion und Mieter ist der schriftlich
geschlossene Mietvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle
Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche
Zusagen von Car-Emotion vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und
mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich
nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
5. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von
Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von Car-Emotion nicht berechtigt, hiervon
abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die
telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der
unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
6. Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den vereinbarten Vertragsleistungen einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Mieter unmittelbar vor Ort übergeben oder per E-
Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine
Speicherung der Vertragsbestimmungen durch uns erfolgt nicht.


§ 3 Nutzungsberechtigung der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
1. Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter oder der im
Mietvertrag jeweils angegebenen Personen und ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck und
Zeitraum.
2. Der Mieter ist ohne Erlaubnis von Car-Emotion nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache
einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen. Es ist dem Mieter
untersagt, in dem gemieteten Fahrzeug zu rauchen.
Der Mieter, der die Pflicht nach Ziffer 2 Satz 1 verletzt, hat Car-Emotion für jeden Pflichtverstoß
unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Die
Vertragsstrafe beträgt EUR 400,00.
Die Vertragsstrafe hat in diesem Rahmen billigem Ermessen zu entsprechen. Maßgeblich hierfür sind
die Bedeutung der verletzten Pflicht, der Nachteil von Car-Emotion und der Grad der
Pflichtverletzung und des Verschuldens des Mieters.
Für den Fall eines Verstoßes gegen Ziffer 2. Satz 2 beträgt die Vertragsstrafe EUR 75,00.
Die Nutzung durch die Mitarbeiter des Mieters (als Unternehmer) ist im Rahmen des
vertragsgemäßen Gebrauchs zulässig.
3. Car-Emotion behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Mieter vor Mietbeginn
(im Zeitpunkt des Abholens der Mietsache) die zur Prüfung der Identifikation erforderlichen
Unterlangen (Bundespersonalausweis oder Reisepass, eine gültige Kreditkarte und Nachweis einer
ein im Inland gültigen Fahrerlaubnis durch Vorlage einer gültigen amtlichen Bescheinigung -
Führerschein) nicht nachweist und Car-Emotion nicht zur Verfügung stellt.

4. Das Mietfahrzeug darf nicht zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Veranstaltungen,

bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Die dazugehörigen Übungsfahrten

zum Beispiel Rennstrecken wie Nürburg- oder Hockenheimring sowie bei Fahrzeugtests oder

Fahrsicherheitstrainings ist untersagt. Bei einem Pflichtverstoß kann die Car-Emotion eine Vetragsstrafe

in Höhe von 2.000€ verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche behält sich die Car-Emotion vor.

Dem Mieter ist es untersagt  mit dem Mietfahrzeug ins Ausland zu fahren. Die Nutzung des Mietfahrzeuges

ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gestattet.


§ 4 Obhutspflichten des Mieters/Pannen/Unfall
1. Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Der Mieter wird
die Pflege- und Gebrauchsanweisungen von Car-Emotion, insbesondere die in dem überlassenen
Bedienungshandbuch und der Dokumentation enthaltenen Hinweise, im Rahmen des Zumutbaren
befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften,
dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
2. Der Mieter oder eine sonst nutzungsberechtigte Person haben die Mietsache vor dem vertraglich
vereinbarten Gebrauch auf Mängel bzw. Schäden sowie darauf zu überprüfen, ob die allgemeine
Verkehrssicherheit der Mietsache eingehalten ist. Der Mieter hat Car-Emotion auftretende Mängel,
Störungen und Schäden unverzüglich anzuzeigen vor dem Starten des Motors. Bereits vorhandene
Schäden können aus dem Schadensprotokoll, welches im Fahrzeug bereitliegt, entnommen werden.
3. Da die Mietsache dem Mieter vollgetankt übergeben werden soll, hat sich der Mieter hiervon zu
überzeugen. Bei Beanstandungen hat sich der Mieter unverzüglich mit Car-Emotion in Verbindung
zu setzen.
4. Im Falle einer Panne mit der Mietsache ist der Mieter verpflichtet, Car-Emotion ohne schuldhaftes
Zögern hierüber in Kenntnis zu setzen. Dem Mieter ist es nicht gestattet, Reparaturaufträge an Dritte
zu erteilen. Dies ist ausschließlich Car-Emotion vorbehalten.
5. Dem Mieter ist es nicht erlaubt, im Falle eines Unfalls ein Schuldanerkenntnis zu erklären oder
sonstige Handlungen vorzunehmen, die auf ein solches Anerkenntnis schließen lassen, bspw.
Zahlungen oder Zahlungsversprechen. Sollte der Mieter dennoch ein Schuldanerkenntnis abgeben, so
entfaltet dies nur Wirkungen dem Mieter gegenüber.
6. Im Falle eines Unfalls, eines Diebstahls der Mietsache, eines Brandes der Mietsache oder bei einem
sog. Wildschaden ist der Mieter verpflichtet, die Polizei unverzüglich zu verständigen, damit diese
den Unfall aufnehmen kann. In jedem Fall hat der Mieter einen ausführlichen Unfallbericht
anzufertigen und dabei die Kerndaten wie Unfallort, Namen und Anschriften der am Unfall
beteiligten Personen, Zeugen etc., Unfallzeit anzugeben. Der Mieter ist hingegen nicht verpflichtet,
sich selbst zu belasten, noch wird sein Recht, in einem Ermittlungsverfahren die Aussage zu
verweigern, von der Hinzuziehung der Polizei berührt.
Der Mieter, der die Pflicht nach Ziffer 6. Satz 1 und 2 verletzt, hat Car-Emotion für jeden
Pflichtverstoß unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe zu
bezahlen. Die Vertragsstrafe beträgt EUR 500,00.
Die Vertragsstrafe hat in diesem Rahmen billigem Ermessen zu entsprechen. Maßgeblich hierfür sind
die Bedeutung der verletzten Pflicht, der Nachteil von Car-Emotion und der Grad der
Pflichtverletzung und des Verschuldens des Mieters.


§ 5 Änderungen an der Mietsache
Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Mieter sind nicht statthaft und bedürfen der
vorhergehenden Zustimmung von Car-Emotion.


§ 6 Rückgabe der Mietsache
1. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter Car-Emotion die Mietsache in
ordnungsgemäßem Zustand samt Fahrzeugschlüsseln, Fahrzeugpapieren und vollgetankt

(E10 darf nicht getankt werden) am Ort der Abholung zurückzugeben. Die Vorschrift des § 545 BGB wird

ausgeschlossen. Die Mietsache gilt als zurückgegeben, wenn der Mieter das Fahrzeug verschlossen

und die Fahrzeugschlüssel samt Fahrzeugpapieren in der verschließbaren Schlüsselbox abgelegt hat.

Die Vorschrift des §545 BGB wird ausgeschlossen.
2. Bei der Rückgabe der Mietsache wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuell bestehende Schäden
und Mängel der Mietsache festgehalten werden. Der Mieter hat die Kosten für die
Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen.

3. Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurückgegeben, wird Car-Emotion dem Mieter für

die Betankung des Fahrzeugs und für Kraftstoff die fälligen Entgelte in Rechnung stellen, es sei denn,

der Mieter weist nach, dass für die Betankung keine oder niedrigere Kosten angefallen sind.

Der gültige Tarif entspricht dem bei der Betankung gültigen Literpreise und einer zusätzlichen

Servicegebühr i.H.v. 20,00 EUR. Betankt der Mieter das Mietfahrzeug mit falschem Kraftstoff haftet

der Mieter für die Reparaturkosten und einen etwaigen Schaden.

4. Bei verspäteter Rückgabe, mindestens 1 Stunde nach vereinbarter Rückgabezeit, wir 1 zusätzlicher

Tagesmietpreis pro angefangene 24 Stunden berechnet.

5. Verliert der Mieter die bei Übergabe mitgegebene Parkkarte, muss der Mieter die Kosten für die 

Wiederbeschaffung in Höhe 120€ tragen.


§ 7 Preise und Zahlung
1. Es gelten die auf der Webseite von Car-Emotion angegebenen und einsehbaren, jeweils aktuellen
Preise. Alle Preisangaben sind in Euro und verstehen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Preise – Irrtum und Druck- bzw. Tippfehler
vorbehalten – auf die jeweils abgebildeten Leistungen von Car-Emotion gemäß entsprechender
Beschreibung.
Der vom Mieter zu entrichtendem Mietzins ist im Vertrag festgelegt und wird bei Vertragsschluss
fällig. Darüber hinaus behalten wir uns vor, vom Mieter eine Mietkaution zu verlangen. Car-Emotion
ist dabei weder verpflichtet, die Mietkaution getrennt von ihrem Vermögen anzulegen noch die
Mietkaution zugunsten des Mieters zu verzinsen.
2. Für die Zahlung unserer Leistung akzeptieren wir folgende Zahlungsmethoden:
a) Zahlungsdienstleister PayPal
b) Zahlungsdienstleister Micropayment.
Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Zahlungsmethoden auszuschließen bzw. zuzulassen.
3. Für den Fall, dass der Mieter bei Fälligkeit nicht leistet, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag
der Fälligkeit mit 5% - Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; ist der Mieter Unternehmer,
sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9% - Punkten über dem Basiszinssatz
zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt
unberührt.
Bei Verzug mit einer Entgeltforderung hat der Mieter, der kein Verbraucher ist, außerdem die
gesetzliche Pauschale von EUR 40,00 zu zahlen (§ 288 Absatz 5 BGB). Die Pauschale ist auf einen
geschuldeten Schadenersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung
besteht.
4. Car-Emotion ist berechtigt, Forderungen durch Vertrag mit einem Dritten auf diesen zu übertragen
(Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der Dritte an die Stelle von Car-Emotion als
Forderungsinhaber. Die Abtretung wird Car-Emotion dem Kunden in der jeweiligen Rechnung
anzeigen. In diesem Fall kann der Kunde nur noch an den Dritten als neuen Gläubiger mit
schuldbefreiender Wirkung leisten.
5. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Mieters oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen
solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind.


§ 8 Vertragsdauer/Stornierung/Umbuchungen/Kündigung
1. Die Dauer des Vertrags sowie der Zeitpunkt der Leistung ergeben sich aus den spezifischen
Vereinbarungen zwischen Car-Emotion und dem Mieter.
2. Der Mieter ist zur Stornierung des Vertrags berechtigt. Car-Emotion verlangt in diesem Fall eine
angemessene Entschädigung. Car-Emotion pauschaliert seinen Entschädigungsanspruch wie folgt:
a) Stornierung 13 bis 7 Tage vor Beginn des bestellten Mietgegenstands: 50 % des vereinbarten
Mietpreises,
b) Stornierung 6 Tage bis 2 Tage vor Beginn des bestellten Mietgegenstands: 85 % des vereinbarten
Preises, wenn der Mieter nicht ausdrücklich nachweist, dass Car-Emotion ein Schaden überhaupt nicht
entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Entschädigungspauschale.
Für den Fall, dass der Mieter kurzfristig (1 Tag vor der bestellten Mietnutzung) vom Vertrag
zurücktritt oder am Tag der bestellten Mietnutzung nicht an dem vereinbarten Übergabeort
erscheint, wird der vereinbarte Preis in voller Höhe fällig. Damit zusammenhängende
Schadensersatzansprüche behält sich Car-Emotion ausdrücklich vor.
3. Beabsichtigt der Mieter die Umbuchung eines Mietzeitraums, bedarf dies einer entsprechenden
Vereinbarung zwischen Car-Emotion und dem Mieter. Car-Emotion stimmt einer Umbuchung
insbesondere nur dann zu, wenn der Mietgegenstand zu dem vom Mieter gewünschten
Umbuchungstermin verfügbar ist. Wünscht der Mieter bei der Umbuchung einen kürzeren als den
ursprünglich gebuchten Mietzeitraum und/oder die Übernahme eines preiswerteren Mietfahrzeugs,
erfolgt keine Rückerstattung etwaiger Differenzkosten.
4. Das Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger
Grund liegt für Car-Emotion insbesondere vor, wenn
a) der Mieter mit der Entrichtung des Entgelts oder eines nicht unerheblichen Teils des Entgelts in
Verzug ist oder
b) der Mieter sich einer wesentlichen, trotz Abmahnung fortgesetzten Vertragsverletzung schuldig
macht oder
c) besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer unter Abwägung der beiderseitigen Interessen Car-
Emotion eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.


§ 9 Behinderung und höhere Gewalt
1. Sieht sich Car-Emotion in der Durchführung des Vertrags durch Umstände gleich welcher Art
behindert, so wird sie dies dem Mieter rechtzeitig und ohne schuldhaftes Zögern mitteilen. Sind die
behindernden Umstände von Car-Emotion nicht zu vertreten, so werden sich die Vertragspartner
über eine angemessene Verschiebung der vereinbarten Miettermine verständigen. Unterbleibt die
rechtzeitige Mitteilung, so kann sich Car-Emotion später auf diese Umstände nicht berufen.
Sollte keine Einigung zwischen Car-Emotion und dem Mieter zustande kommen, ist der Mieter zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt und ihm werden bereits geleistete Zahlungen erstattet
2. In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der
Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit.
Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegende
Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird,
einschließlich Pandemien, Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger
Aussperrungen sowie nicht von ihren verschuldeten Betriebsstörungen oder behördlicher
Verfügungen.
Die betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt sowie den
Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu
beheben und in ihren Auswirkungen so weit wie möglich zu beschränken.
Die Vertragsparteien werden sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen
und festlegen, ob nach ihrer Beendigung, die während dieser Zeit nicht durchgeführte Leistungen
nachgeholt werden sollen. Ungeachtet dessen ist jede Vertragspartei berechtigt, von den hiervon
betroffenen Bestellungen bzw. Buchungen zurückzutreten, wenn die höhere Gewalt mehr als drei
Wochen seit dem vereinbarten Leistungsdatum andauert. Das Recht jeder Vertragspartei, im Falle
länger andauernder höherer Gewalt den Vertrag auch wichtigem Grund zu kündigen, bleibt
unberührt.


§ 10 Verschwiegenheitspflicht
1. Car-Emotion ist verpflichtet, über alle Informationen zum Mieter, die Car-Emotion im
Zusammenhang mit der Erledigung seiner Aufgaben zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu
bewahren.
2. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, wenn und soweit Car-Emotion vom Mieter schriftlich
von dieser Verpflichtung entbunden wurde.
3. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch dann nicht,
a) soweit die Offenlegung von Informationen zur Wahrung berechtigter Interessen von Car-
Emotion auch unter Berücksichtigung etwaiger entgegenstehender Interessen des Mieters
unerlässlich ist,
b) soweit Car-Emotion gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet ist, insbesondere gegenüber
Aufsichtsbehörden.
4. Mitarbeiter und weitere Erfüllungsgehilfen von Car-Emotion sind im gleichen Umfang wie Car-
Emotion selbst zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Car2Camper weist dies auf Verlangen des
Mieters nach.
5. Soweit nach den vorstehenden Regelungen eine Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht
vereinbart ist, gelten diese gleichzeitig als Befreiung von etwaigen gesetzlichen Auskunfts- und
Aussageverweigerungsrechten (z.B. nach § 102 AO, § 53 StPO, § 383 ZPO).


§ 11 Haftung des Mieters
1. Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Regelungen.
2. Der Mieter kann gegen Zahlung einer zusätzlichen Vergütung eine Haftungsbeschränkung
vereinbaren, die sich an dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung orientiert. Die Haftung des
Mieters wird in einem solchen Fall bis auf die Höhe der jeweiligen Selbstbeteiligung beschränkt.
Die Haftungsbeschränkung ist derzeit auf einen Betrag zwischen 3.750 EUR und 15.000 EUR je nach Fahrzeug festgelegt.
Die Haftungsbeschränkung entfällt in den Fällen, in denen der Mieter vorsätzlich gehandelt hat.
Im Fall von grob fahrlässig verursachten Schäden ist Car-Emotion berechtigt, den Mieter in einem
der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang nach § 28 Absatz 2 des
Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Anspruch zu nehmen. Die Beweislast für das
Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Mieter.
3. Wird eine der vertraglich vereinbarten Obliegenheiten (insbesondere aus § 5 Ziffer 4 und 5)
vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Mieter verletzt, ist die Berufung des Mieters auf die
vereinbarte Haftungsbeschränkung nicht statthaft. Das gilt allerdings nicht, soweit die Verletzung
der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensereignisses noch für die
Feststellung oder den Umfang der Schadenseintrittspflicht ursächlich ist. Im Übrigen gilt § 28
VVG analog.


§ 12 Haftungsbeschränkung
1. Car-Emotion haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder
bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht
oder im Fall der Nichterfüllung einer Garantie oder falls ein Mangel von Car-Emotion arglistig
verschwiegen wurde.
Eine „Kardinalpflicht“ im Sinne dieser Bestimmung ist eine Pflicht von Car-Emotion, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien erst
möglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren
Einhaltung der Mieter regelmäßig vertraut.
2. Im Fall der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht, die auf
einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist unsere Haftung auf den typischerweise
vorhersehbaren Schaden beschränkt.
3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang
zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von
Car-Emotion.
4. Eine weitergehende Haftung von Car-Emotion ist ausgeschlossen. Die vorstehenden
Haftungsausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unberührt.
5. Die verschuldensunabhängige Haftung von Car-Emotion nach § 536a Absatz 1 BGB wegen
Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
6. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht
fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Car-Emotion haftet insoweit nicht
für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit seines Online-Auftritts.


§ 13 Datenschutz
1. Zu den Qualitätsansprüchen von Car-Emotion gehört es, verantwortungsbewusst mit den
persönlichen Daten der Mieter (diese Daten werden nachfolgend „personenbezogene Daten“
genannt) umzugehen. Die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden personenbezogenen Daten
werden von Car-Emotion daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur
vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt,
oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Car-Emotion wird die personenbezogenen Daten der Mieter
vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln
und nicht an Dritte weitergeben.
2. Hierüber hinaus verwendet Car-Emotion personenbezogene Daten der Mieter nur, soweit der
Mieter hierzu ausdrücklich eingewilligt hat. Eine vom Mieter erteilte Einwilligung kann er
jederzeit widerrufen.
3. Dem Mieter ist bekannt, dass zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung des
Vertragsverhältnisses die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung auf Basis von Art. 6 Absatz 1 lit.
b) DSGVO unter anderem von dessen Name, Verbraucher- bzw. Unternehmereigenschaft,
Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindung erforderlich sind.
4. Car-Emotion ist berechtigt – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – zum Zweck der
Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Mietvertrags das Risiko
von Zahlungsausfällen auf Mieterseite zu prüfen.
5. Car-Emotion ist berechtigt, bei konkretem Anlass telefonisch mit dem Kunden Kontakt
aufzunehmen, bspw. um die Ursache einer Störung zu ermitteln.
6. Car-Emotion ist zur Nutzung der Live-Ortungs-Funktion (GPS) berechtigt, soweit dies im
Einzelfall zum Zweck der Ermittlung der jeweils aktuellen Position des Mietfahrzeugs
erforderlich ist. Mit dem Betrieb der Ortungseinrichtung geht eine Verarbeitung
personenbezogener Daten des Mieters einher.
Car-Emotion ist – auch ohne Kenntnis des betroffenen Mieters – zur Nutzung der Funktion der
Ortungseinrichtung berechtigt, soweit
a) tatsächliche Anhaltspunkte den konkreten Verdacht begründen, dass ein Mieter eine strafbare
Handlung oder eine andere schwere Verfehlung begangen hat oder begehen wird,
b) die Aufklärung des Verdachts durch mildere, aber gleich geeignete Mittel keinen Erfolg
verspricht und
c) die Nutzung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen des Mieters und von Car-Emotion
insgesamt nicht unverhältnismäßig ist.
Die bei der Nutzung der Live-Ortungs-Funktion anfallenden Daten, die gespeichert werden,
werden unverzüglich nach Wegfall des Beweissicherungszwecks zu löschen.
Änderungen der Ortungseinrichtung, welche eine umfassendere oder intensivere Überwachung
ermöglichen würden, bedürfen der Zustimmung des Mieters.
7. Car-Emotion wird im Hinblick auf personenbezogene Daten des Mieters die maßgeblichen
gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wahren.
8. Im Übrigen verweist Car-Emotion auf seine Datenschutzerklärung (Datenschutz).


§ 14 Anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.


§ 15 Schlussbestimmungen
1. Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen oder
Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die
Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
2. Soweit der Mieter bei Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in
Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch Car-Emotion aus
Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem
Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens in
Böblingen.
Soweit der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dem
Vertragsverhältnis zwischen den Parteien in allen diesen Fällen der Geschäftssitz von Car-
Emotion.
3. Car-Emotion weist darauf hin, dass der Mieter neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die
Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr.
524/2013 hat.
Einzelheiten dazu finden sich in Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse:
https://ec.europa.eu/consumers/odr. Die E-Mail-Adresse von Car-Emotion lautet: info@car-
emotion-gmbh.de.
Car-Emotion weist nach § 36 VSBG darauf hin, dass Car-Emotion nicht verpflichtet ist, an einem
außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch
die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung
wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt,
welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

März 2022

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